Mitgliedsbeitrag

Beitragsordnung der TGS Vorwärts 1874 e.V. Frankfurt am Main

1. Beitragssätze

Monatlicher Beitrag (für Jugendliche, Rentner, Behinderte, passive Mitglieder)310,00 €
Monatlicher Beitrag für aktive Sportler ab 18 Jahre120,00 €
Monatlicher Beitrag für Ehepaare oder vertraglich geregelte Lebensgemeinschaft (ohne Kinder)235,00 €
Monatlicher Beitrag für Familien, Alleinerziehende (inkl. aller Kinder bis einschl. 17 Jahre)40,00 €
Vierteljährlicher Beitrag (für Jugendliche, Rentner, Behinderte, passive Mitglieder)330,00 €
Vierteljährlicher Beitrag für aktive Sportler ab 18 Jahre160,00 €
Vierteljährlicher Beitrag für Ehepaare oder vertraglich geregelte Lebensgemeinschaft (ohne Kinder)2105,00 €
Vierteljährlicher Beitrag für Familien, Alleinerziehende (inkl. aller Kinder bis einschl. 17 Jahre)120,00 €
Halbjährlicher Beitrag (für Jugendliche, Rentner, Behinderte, passive Mitglieder)360,00 €
Halbjährlicher Beitrag für aktive Sportler ab 18 Jahre1120,00 €
Halbjährlicher Beitrag für Ehepaare oder vertraglich geregelte Lebensgemeinschaft (ohne Kinder)2210,00 €
Halbjährlicher Beitrag für Familien, Alleinerziehende (inkl. aller Kinder bis einschl. 17 Jahre)240,00 €
Beitrag bei jährlicher Zahlung (für Jugendliche, Rentner, Behinderte, passive Mitglieder)3110,00 €
Beitrag bei jährlicher Zahlung für aktive Sportler ab 18 Jahre1220,00 €
Beitrag bei jährlicher Zahlung für Ehepaare oder vertraglich geregelte Lebensgemeinschaft (ohne Kinder)2385,00 €
Beitrag bei jährlicher Zahlung für Familien, Alleinerziehende (inkl. aller Kinder bis einschl. 17 Jahre)440,00 €

2. Abteilungsbeitrag

Von den Abteilungen (z.Z. Goldene Elf, Hockey, Tennis, Tischtennis, Yoga und Eis-und Rollkunstlauf) können darüber hinaus abteilungsbezogene Sonderbeiträge festgelegt und erhoben werden. Siehe Beitragsordnung der Abteilung.

3. Aufnahmegebühr

Die einmalige Aufnahmegebühr für Mitglieder unter 18 Jahre beträgt 10,00 €, über 18 Jahre beträgt sie 15,00 €.

4. Jährlicher Beitrag

Mitglieder, die dem jährlichen Beitragseinzug zugestimmt haben, müssen lediglich 11 Monatsbeiträge zahlen. Ansonsten wird der Beitrag auf Basis von 12  Monatsbeiträgen erhoben.

5. Ermäßigter Beitrag

a) Für den Anspruch auf Beitragsermäßigung  muss ein schriftlicher Nachweis beigefügt und nach Ablauf der Gültigkeit erneut unaufgefordert vorgelegt werden, spätestens einen Monat nach Beginn des neuen Semesters. Bei fehlendem oder abgelaufenem Ermäßigungsnachweis wird der Beitrag automatisch auf den aktiven Mitgliedsbeitrag umgestellt und nicht rückerstattet.

b) Der Vorstand kann abweichende Beitragsermäßigungen beschließen.

6. Zahlungsweise

a) Die Beiträge sind mindestens in vierteljährlichen Raten im Voraus zu zahlen.

b) Für Vierteljahreszahler gelten die Zahlungstermine am 01. Februar, 01. April, 01. Juli und 01. Oktober eines Jahres. Die Termine für halbjährliche Zahlungen sind der 01. Februar und der 01. Juli eines Jahres. Der Termin für jährliche Zahlung ist der 01. Februar eines Jahres. Beim Eintritt ist der Erstbeitrag/Teilbeitrag mit der nächsten vierteljährlichen Abbuchung fällig. Die Termine können sich verschieben, bis zum nächsten SEPA Tag.

c) Alle Beiträge gelten grundsätzlich als Bringschuld. Neue Mitglieder werden nur dann auf Dauer aufgenommen, wenn sie dem SEPA-Einzugsverfahren zustimmen. Über begründete Ausnahmen entscheidet der geschäftsführende Vorstand.

d) Der bei Minderjährigen unterzeichnende Erziehungsberechtigte verpflichtet sich persönlich die fälligen Beiträge des/der Angemeldeten zu zahlen.

e) Es werden keine Rechnungen ausgestellt.

7. Kündigung

Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum 30.06. und zum 31.12  eines Jahres möglich (§4.5 der TGS-Satzung). Die Kündigung kann an die TGS-Postanschrift geschickt werden, im TGS-Büro persönlich abgegeben werden oder per E-Mail. Ein Kündigungsformular steht auf der Homepage www.vorwaerts-frankfurt.de. Zuviel gezahlte Mitgliedsbeiträge werden auf Basis der Restmonate erstattet.


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*1 Studenten, Auszubildende, Personen, die ein FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) oder einen BFD (Bundesfreiwilligendienst) leisten bis einschließlich 25 Jahre oder Inhaber eines Frankfurt-Passes sind, zahlen nur den Beitrag eines Jugendlichen, sofern ein jeweils entsprechender Nachweis (z. B. Kopie der aktuellen Studien- bzw. Schulbescheinigung) rechtzeitig vorgelegt wird. Dies gilt auch für die Familienmitgliedschaft.

*2 Häusliche Lebensgemeinschaften (ähnlich der von Ehepaaren) sind in der TGS-Geschäftsstelle mit der Kopie der Meldebestätigungen beider Partner nachzuweisen.

*3 Gemäß der neuen Beitragsordnung zahlen ab 01.01.2020 Rentner den ermäßigten Beitrag.Dafür benötigen wir als Nachweis eine Kopie des gültigen Rentenausweises.