Vorstand

Jahresmitgliederversammlung am 16.09.2021, 20.00 Uhr

Mitgliederversammlung
Mitgliederversammlung

Liebe TGS Vorwärts Mitglieder,

wir senden Euch heute auf diesem Weg fristgerecht die Einladung zur JMV und die Unterlagen zur Satzungsänderung. Bitte lest die Unterlagen aufmerksam durch, damit wir bei der JMV zügig abstimmen können.

Wegen Covid-19 wird die JMV 2021 wieder in der Turnhalle stattfinden, damit wir den Sicherheitsabstand einhalten können. Wenn Ihr an der JMV teilnehmen wollt, meldet Euch bitte spätestens zum 08.09.2021 per E-Mail : tgs@vorwaerts-frankfurt.de
oder

per Telefon: 069-785527 in der Geschäftsstelle an.

Wer sich unwohl fühlt, soll bitte zuhause bleiben auch wenn Ihr Euch vorher angemeldet habt. Dies dient zum Schutz aller.

Mit sportlichem Gruß

Der Vorstand


Einladung zur Jahresmitgliederversammlung

der Turngesellschaft Vorwärts von 1874 e.V. Frankfurt am Main

am 16.09.2021, 20.00 Uhr,

in der Vereinsturnhalle Alexanderstrasse 52-54

Einlass ab: 19.00 Uhr

Tagesordnung

TOP 1 Begrüßung

TOP 2 Tätigkeits- und Geschäftsberichte des Vorstands

TOP 3 Bericht des Prüfungsausschusses

TOP 4 Entlastung des Schatzmeisters und des Vorstands

TOP 5 Wahl des Vorstands

TOP 6 Wahl des Prüfungsausschuss

TOP 7 Wahl des Schlichtungsausschuss

TOP 8 Vereinsausschluss Bettina Uscherenko

TOP 9 Haushaltsplan 2022

TOP 10 Abstimmung Satzungsänderungen

Anträge des Vorstands auf Beschlussfassung über Satzungsänderungsanträge

Die Satzung des Vereins i.d.F.v. 05. August 2014 (auf dem Registerblatt VR 5450 eingetragen) soll wie folgt geändert werden:
10.1. § 3 Mitgliedschaft: Absatz 1 wird ergänzt, Absatz 3 entfällt, die Absätze 2 bis 7 kommen neu hinzu. Die Nummerierung wird angepasst (Siehe Anlage 1).
10.2. § 4 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft: Neufassung (Siehe Anlage 1).
10.3. § 5 Beiträge: Neufassung (Siehe Anlage 1).
10.4. § 7 Vereinsvorstand: Ergänzung Absatz 5, neu hinzu kommt Absatz 6 (Siehe Anlage 1).
10.5. § 8 Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorstands: Absatz 5 ,6 ,8 kommen neu hinzu (Siehe Anlage 1).
10.6. § 10 Ausschüsse: Absatz 5 kommt hinzu (Siehe Anlage 1).
10.7. § 11 Mitgliederversammlung: Absatz 5, 6 kommen hinzu (Siehe Anlage 1)
10.8. § 12 Zuständigkeiten der ordentlichen Mitgliederversammlung: Absatz 1f wird angepasst und um i,j,k ergänzt.
10.9. § 13 Beschlussfähigkeit und Wahlen: Anpassung Absatz 1, 2. Ergänzung Absatz 3,4 (Siehe Anlage 1).
10.10. § 14 Mittel und Vereinsvermögen: Ergänzung Absatz 1 e,f (Siehe Anlage 1)
10.11. § 15 Nicht zweckgebunden Kapitalanlage: Absatz 4 Anpassung.
10.12. § 19 Datenschutz: Neuaufnahme in die Satzung (Siehe Anlage 1).
10.13. § 20 Vereinsordnungen: Neuaufnahme in die Satzung (Siehe Anlage 1).
10.14. § 21 Protokolle: Neuaufnahme in die Satzung (Siehe Anlage 1).
10.15. § 19 Auflösung des Vereins und § 20 Inkrafttreten: Geänderte Nummerierung (Siehe Anlage 1).

TOP 11 Beschlussantrag des Vorstands (Redaktionsklausel)
Die Mitgliederversammlung beschließt mit satzungsändernder Mehrheit, dass der Wortlaut der nach Einarbeitung der heute beschlossenen Änderungen der Satzung durch den Vorstand endgültig festgestellt werden soll und dass der Vorstand mit einfacher Mehrheit zu Fassungsänderungen ermächtigt ist, die bei der Zusammenstellung des neuen Satzungswortlauts erforderlich werden und z.B. die Eintragung im Vereinsregister verhindern, bzw. aus steuerrechtlichen Gründen aus Sicht des Finanzamtes erforderlich sind.

TOP 12 Verschiedenes

Wir bitten unsere Mitglieder, möglichst an der Versammlung teilzunehmen²

Peter Orzewski
1.Vorsitzender

Anträge müssen dem Vorstand mindesten 8 Wochen vor der Jahresmitgliederversammlung schriftlich vorliegen.
² Jugendliche Mitglieder sind ab dem vollendeten 16. Lebensjahr stimmberechtigt.