Abteilungsordnung und Abteilungsbeiträge

Abteilungsordnung der Hockeyabteilung

Der Turngesellschaft Vorwärts von 1874 e.V. Frankfurt am Main (Club an der Nidda)

Stand 22.10.2022

Gender Disclaimer:

Das in dieser Abteilungsordnung gewählte generische Maskulinum bezieht sich zugleich auf die männliche, die weibliche und andere Geschlechteridentitäten

§1 Name und Status

  • Die Hockeyabteilung ist gemäß § 6 “Gliederung des Vereins” der Vereinssatzung eine unselbständige Untergliederung des Vereins Turngesellschaft Vorwärts von 1874 e.V.
  • Die nachstehende Abteilungsordnung gilt für die Hockeyabteilung gemäß § 20 „Vereinsordnungen“ der Vereinssatzung.

§2 Mitglieder

  • Alle Mitglieder der Hockeyabteilung sind Mitglieder des Vereins und unterliegen den in der Vereinssatzung und der Abteilungsordnung für die Mitglieder festgelegten Rechten und Pflichten.
  • Maßgebend für die Mitgliedschaft in der Hockeyabteilung ist ein entsprechender Eintrag in der Mitgliederdatei des Vereins.
  • Alle am Sportbetrieb der Hockeyabteilung teilnehmenden Personen müssen Mitglieder der Hockeyabteilung sein.

§3 Organe

Organe der Abteilung sind:

  • die Abteilungsversammlung
  • die Abteilungsleitung

§4 Einberufung der Abteilungsversammlung

  • Für die Einberufung von Abteilungsversammlungen der Hockeyabteilung gelten sinngemäß die Bestimmungen der Vereinssatzung § 11 “Mitgliederversammlung”.
  • Die Abteilungsversammlung sollte zeitlich vor der Mitgliederversammlung des Vereins liegen und findet alle 3 Jahre statt.
  • Wahlberechtigt sind alle Abteilungsmitglieder ab dem 16. Lebensjahr. Es gelten die Regelungen von § 3 „Mitgliedschaft“ der Vereinssatzung.
  • Die Tagesordnung muss mindestens enthalten:

•    Bericht der Abteilungsleitung

•    Aussprache zu den Berichten

•    Entlastung und Wahlen

•    Anträge

•    Verschiedenes

  • Die Wahlen erfolgen offen durch Handzeichen. Auf Antrag können die Wahlen geheim durch Stimmzettel erfolgen. Über Anträge hierzu wird mit einfacher Stimmenmehrheit entschieden.
  • In den Abteilungsvorstand dürfen nur Personen gewählt werden, die seit mindestens 6 Monaten Mitglied der Hockeyabteilung und mindestens 18 Jahre alt sind.
  • Das Protokoll ist von der Protokollführung zu erstellen und von der Protokollführung und der Versammlungsleitung zu unterschreiben.

§5 Abteilungsleitung

  • Die Leitung der Hockeyabteilung setzt sich wie folgt zusammen:
    • Abteilungsleiter
    • 2 Stellvertreter des Abteilungsleiters
  • Die Abteilungsleitung kann weitere Verantwortliche für zu definierende Aufgabenbereiche benennen.
  • Die Wahl der Abteilungsleitung durch die Abteilungsversammlung erfolgt mit sofortiger Wirkung, jedoch unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Vorstand des Hauptvereins.
  • Die Mitglieder der Abteilungsleitung werden für 3 Jahre gewählt und bleiben so lange im Amt, bis eine neue Abteilungsleitung von der Abteilungsversammlung gewählt wird.
  • Scheidet ein Mitglied der Abteilungsleitung in der laufenden Wahlperiode aus dem Amt, so kann sich die Abteilungsleitung aus dem Kreis der Abteilungsmitglieder selbst durch Zuwahl ergänzen. Das hinzugewählte Mitglied der Abteilungsleitung hat die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen Mitglieder der Abteilungsleitung und muss die Voraussetzungen nach §4 der Abteilungsordnung erfüllen. Die Zuwahl steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Vorstand des Hauptvereins.
  • Die Abteilungsleitung ist verantwortlich für die Unterrichtung der Geschäftsstelle über An- und Abmeldungen von Mitgliedern der Hockeyabteilung.
  • Die Abteilungsleitung ist in der Entscheidung frei, elektronische Kommunikationsmedien für die Kommunikation innerhalb der Hockeyabteilung einzusetzen. Dies sind zum Beispiel E-Mail, WhatsApp-Gruppen, Veröffentlichungen auf der Homepage des Vereins.

§6 Aufgaben der Mitglieder der Abteilungsleitung

Die Abteilungsleitung leitet und führt die Abteilung nach Maßgabe der Vereinssatzung und der Abteilungsordnung. Die Aufgaben der Abteilungsleitung sind:

  • Die Vertretung der Hockeyabteilung gegenüber dem Vereinsvorstand, der Geschäftsstelle und den zuständigen Fachverbänden.
  • Teilnahme an den Sitzungen des Vereinsrats oder Entsendung eines Stellvertreters
  • Die rechtzeitige und ordnungsgemäße Einberufung der Abteilungsversammlung.

§7 Pflichten der Mitglieder

Pflichten der aktiven Mitglieder im Alter von 16 bis 65 Jahre (Stichtag für die Altersbestimmung ist der 1.1. des jeweiligen Jahres):

  • 2 x Klappenbewirtung a 3 Stunden pro Jahr nach Vorgaben der Abteilungsleitung –
    die Pflicht zur Anmeldung in die veröffentlichten Terminlisten liegt beim Mitglied.
  • 1 x Platzpflege a 4 Stunden pro Jahr –
    hier gelten die Anwesenheitslisten je ausgeschriebener Platzpflege oder eine Individualtermin

Die Pflicht zur Anmeldung liegt beim Mitglied.

Die Abteilungsleitung ist berechtigt, für nicht geleistete Einsätze Ersatzleistung in Höhe von 30,00 € je einzufordern.

(3) Einhaltung des Ethik Codes des Hessischen Hockey Verbandes (www.hessenhockey.de) sowie der geltenden Verbands- und Vereinsordnungen.

§8 Abteilungsbeitrag

Jährlicher Zusatzbeitrag der Hockeyabteilung. Der Stichtag für die Altersbestimmung ist der 1.1. des jeweiligen Jahres.

Kinder unter 6 Jahre                                                                                                                     30,00 €

Kinder von 7 – 14 Jahre                                                                                                                60,00 €

Jugendliche (14-17 Jahre), Azubis, Studenten bis max. 25. Lebensjahr:                              80,00 €

Erwachsene (ab 18 Jahre) mit Spielerpass:                                                                                 100,00 €

Erwachsene ohne Spielerpass und passive Mitglieder:                                                              30,00 €

Erwachsene ab dem 65. Lebensjahr und Ehrenmitglieder und sind von der Zahlung befreit.

Familien mit mindestens 3 aktiven Abteilungsmitgliedern erhalten eine Reduktion von 20 %.

Der Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft in der Hockeyabteilung richten sich sinngemäß nach § 4 “Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft” der Vereinssatzung.

§9 Hockeyplatz inklusive Container und Platzordnung

  • Der Kunstrasenplatz der TGS Vorwärts ist nicht öffentlich.
  • Das Hausrecht auf der Hockeyanlage wird ausgeübt durch den Vorstand der TGS Vorwärts, der Mitglieder der Hockeyabteilung sowie der Trainer der Hockeyabteilung.
  • Die Trainingszeiten werden auf der Homepage veröffentlicht.
  • Der Hockeyplatz kann durch Mitglieder der Hockeyabteilung genutzt werden, wenn dieser nicht durch Training, Spiele oder andere Vereinsaktivitäten belegt ist.
  • Jeder Nutzer ist für die Sauberkeit des Kunstrasen verantwortlich und hat diesen pfleglich zu behandeln. Beschädigungen oder Verunreinigungen sind unbedingt zu vermeiden und verpflichten zu Schadenersatz.
  • Die Beregnung hat sparsam und bedarfsgerecht zu erfolgen und darf nur durch eingewiesene Personen erfolgen.

Kunstrasen-, Flutlicht-, Container-Ordnung

  • Die Nutzung ist Vereinsmitgliedern und Gastmannschaften vorbehalten.
  • Den Platz ist nur mit sauberen Schuhen zu betreten.
  • Wenn der Platz durch Regen unter Wasser steht, ist kein Spiel / Training durchzuführen.
  • Bei Gewitter ist das Training / Spiel sofort abzubrechen. Zum Schutz ist das Clubhaus aufzusuchen.
  • Die Bewässerung bitte nur bedarfsgerecht durchführen – eventuell nur Teilbewässerung.
  • Die Wassersprenger bitte nicht berühren oder verstellen.
  • Der Einsatz von Flutlicht bitte nur bedarfsgerecht und nicht früher und länger als nötig. Bitte nur die benötigten Strahler einschalten.
  • Glasflaschen dürfen im Bereich der Kabinen und innerhalb des Spielfelds nicht verwendet werden. Bitte nutzt Kunststoffflaschen.
  • Abfälle sind in den Mülleimern zu entsorgen.
  • Die Trainingsmaterialien sind nach dem Training vom Platz zu entfernen und ordnungsgemäß einzulagern.
  • In den Containern (Bienenstich, Ausrüstung) dürfen keine privaten Gegenstände gelagert werden.
  • Kühlschränke sind bei Nichtbenutzung auszuschalten und offen zu halten (Schimmelbildung).
  • Torwartausrüstungen sind auf dem Dachboden zu lagern.

§10 Mitgliederverwaltung

Die Belange der Hockeyabteilung werden von der Geschäftsstelle des Vereins wahrgenommen. Dies betrifft insbesondere den Beitragseinzug sowie die Unterrichtung der Abteilungsleitung der Hockeyabteilung über An- und Abmeldungen von Mitgliedern der Hockeyabteilung.

§11 Beschluss und Änderung der Abteilungsordnung

Die Genehmigung, Änderung oder Aufhebung erfolgt nach den Regelungen von § 20 „Vereinsordnungen“ der Vereinssatzung.

§12 Inkrafttreten

Diese Abteilungsordnung wurde durch den Vereinsvorstand am 01.09.2022 genehmigt.